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Neues Stromgesetz: Darum geht es

Am 9. Juni 2024 stimmt die Schweiz über das neue Stromgesetz ab. Diese Vorlage stellt die Weichen für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Mit dem Ja zur Energiestrategie 2050 und zum Klimaschutzgesetz hat das Schweizer Stimmvolk das Ziel für die künftige Energieversorgung vorgegeben: Die Schweiz soll auf erneuerbare und klimafreundliche Energie setzen. Nun stellt sich die Frage, wie sich dieses Ziel erreichen lässt. Das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien – auch Mantelerlass genannt – weist den Weg.

National- und Ständerat haben dem Gesetz über alle Parteien hinweg mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Auch die grossen Umweltverbände unterstützen es. Weil aber das Referendum gegen die Vorlage ergriffen wurde, entscheiden am 9. Juni 2024 die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber.. 

Warum braucht es ein neues Gesetz?

Eine sichere und unabhängige Stromversorgung wird für die Schweiz immer wichtiger. Mit der fortschreitenden Digitalisierung sind die Bevölkerung und die Wirtschaft im Alltag noch abhängiger von Strom. Gleichzeitig steigt der Stromverbrauch. Denn um ihre Klimaziele zu erreichen, ersetzt die Schweiz fossile Energien zum Heizen und für die Mobilität allmählich durch Strom. Besonders in den Wintermonaten kann die Schweiz diesen höheren Bedarf nicht mehr selbst decken: Sie produziert zu wenig eigenen Strom und ist auf Importe angewiesen.

Um eine Stromlücke im Winter zu vermeiden, muss die Schweiz den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Stromproduktion schneller vorantreiben. Dazu braucht es das neue Stromgesetz: Es setzt die Leitplanken für diesen Ausbau mit einheimischen Energien wie Wasser, Sonne, Wind und Biomasse.

Das ändert sich mit dem Stromgesetz

Anlagen von nationalem Interesse: Für Produktionsanlagen ab einer bestimmten Grösse gilt nationales Interesse. Ihre Realisierung geht Interessen von kantonaler, regionaler und lokaler Bedeutung vor. 

Ausbau der Wasserkraft: Den grössten Beitrag zum Ausbau der einheimischen erneuerbaren Stromproduktion soll die Wasserkraft leisten. Im Fokus stehen 16 grosse Wasserkraftprojekte. Um diese so schnell wie möglich zu realisieren, werden die Verfahren beschleunigt. Das Interesse an einer Realisierung geht anderen Interessen von nationaler Bedeutung grundsätzlich vor. 

Nutzung von Solar- und Windenergie: Die Kantone sollen Gebiete, die sich für die Nutzung von Solar- und Windenergie eignen, künftig in ihren Richtplänen festlegen. Dadurch erhält der Bau von Solar- und Windenergieanlagen Vorrang gegenüber anderen nationalen Interessen. In Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten ist der Bau solcher Anlagen dagegen weiterhin ausgeschlossen. 

Solarpflicht für Neubauten: Auf Dächern und an Fassaden grosser Neubauten müssen künftig Solarpanels montiert werden. Diese Solarpflicht gilt erst ab 300 Quadratmeter Gebäudefläche und nicht bei Umbauten. 

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften: Stromkonsumentinnen und -konsumenten, Produzenten von erneuerbarem Strom und Speicherbetreibern erhalten ganz neue Möglichkeiten: Sie können sich zusammenschliessen, sich gegenseitig mit Strom versorgen und dafür das lokale Verteilnetz nutzen. Solche lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) sind innerhalb des Gemeindegebiets möglich. Sie stellen eine Erweiterung der bisherigen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) dar. Diese werden meist innerhalb eines Gebäudes realisiert. 

Höhere Energieeffizienz: Das Stromgesetz will nicht nur den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringen, sondern auch einen sparsameren Umgang mit Energie fördern. Deshalb gibt es Ziele vor, wie stark der Energieverbrauch pro Person und Jahr gesenkt werden soll. Dabei kommt den Energieversorgern eine wichtige Rolle zu: Sie sind verpflichtet, bei der Kundschaft Effizienzmassnahmen umzusetzen und kontinuierliche Verbesserungen in der Stromeffizienz nachzuweisen. 

Die SWG engagiert sich für den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere für den Windpark auf dem Grenchenberg. Darum unterstützt sie alle gesetzlichen Grundlagen, die diesem Ziel dienen.