«Im vergangenen Oktober hat das Bundesamt für Energie einen wichtigen Entscheid für unseren Windpark getroffen: Es hat die sogenannte Plangenehmigung fürs Anbinden der Windenergieanlagen an das Stromnetz erteilt. Diese Genehmigung wird rechtskräftig, wenn die Baubewilligung für den Windpark vorliegt.
Für uns bedeutet das: Wir können mit der Detailplanung beginnen, in der Fachsprache Ausführungsplanung genannt. Dabei wird die bestehende Planung aller baulichen und elektrischen Arbeiten für den Windpark konkretisiert. Das schafft die Grundlage, damit wir die Arbeiten öffentlich ausschreiben können. Dazu werden sie in einzelne Lose – also Arbeitspakete – aufgeteilt: unter anderem für Tiefbau und Elektroanbindung. Spezialisierte Firmen können dann ihre Angebote für diese Lose einreichen.