Öffentliches Laden
Das Netz an öffentlichen Ladestationen wird immer dichter, auch in der Region Grenchen. Die SWG betreibt hier mehrere Ladestationen, an denen Sie ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Energien laden. Zudem sind alle Ladestationen der SWG an das Swisscharge-Ladenetz angebunden. Die App von Swisscharge macht es Ihnen leicht, Ladestationen zu finden sowie Ladevorgänge zu starten, zu beenden und zu bezahlen.
Dank des dichten Ladenetzes in der Schweiz benötigen Sie nicht zwingend eine private Ladelösung und können Ihr Elektroauto auch nur an öffentlichen Ladepunkten laden. Allerdings ist der Preis pro geladene Kilowattstunde Strom dann deutlich höher als an der eigenen Ladestation. Wenn Sie ausschliesslich öffentlich laden, vergeben Sie sich den grossen Kostenvorteil von E-Autos im Betrieb: Die Kosten für 100 Kilometer Fahrt sind dann nur leicht tiefer als bei einem Benziner. Daher sollten Sie möglichst eine private Lademöglichkeit nutzen und öffentliche Ladepunkte als Ergänzung verwenden – etwa wenn Sie eine längere Strecke zurücklegen und die Batterie Ihres E-Autos an einer Schnellladestation in kurzer Zeit wieder nachladen wollen.
Privates Laden
Das Wichtigste zuerst: Haushaltssteckdosen eignen sich aus Sicherheitsgründen nicht zum regelmässigen Laden von Elektroautos. Denn sie sind nicht für die hohe Dauerbelastung beim Laden ausgelegt. Nutzen Sie stattdessen eine sogenannte Wallbox. Diese an der Wand montierte Ladestation ermöglicht Ihnen ein schnelles und sicheres Laden zu Hause.
Wenn Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, können Sie einfach Ihren Elektroinstallateur damit beauftragen, eine auf Ihre Hausinstallation und Ihr Elektroauto abgestimmte Wallbox zu montieren. Er holt auch die nötige Bewilligung bei uns ein (siehe unten).
Laden in Einstellhallen
Anders präsentiert sich die Situation, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und Ihr Elektroauto in einer Einstellhalle abstellen. Denn der Hausanschluss von Mehrfamilienhäusern ist nicht für viele, gleichzeitig betriebene Ladestationen konzipiert. Doch eine Verstärkung des Hausanschlusses wäre zu teuer. Stattdessen empfiehlt es sich, von Anfang an eine Ladelösung mit einem Lastmanagementsystem zu realisieren. Bei mehr als zwei Ladepunkten schreibt die SWG ein solches System vor. Es ermittelt, wie viel Strom für die Ladestationen höchstens zur Verfügung steht, und teilt ihn auf die ladenden Elektroautos auf. Dadurch ist sichergestellt, dass der maximale Strom während des Ladens nicht überschritten wird.
In 5 Schritten zu Ihrer Ladestation
1. Zustimmung einholen
Als Mieterin oder Mieter müssen Sie die Zustimmung des Vermieters oder der Verwaltung einholen und die Rahmenbedingungen für die Installation der Ladestation klären – vor allem bezüglich Aufteilung der Kosten. Am besten melden Sie sich gemeinsam mit weiteren Mieterinnen und Mietern, die sich für ein E-Auto interessieren. So zeigen Sie, dass ein grosses Interesse an Ladestationen besteht. Auch als Stockwerkeigentümerin oder -eigentümer dürfen Sie die Ladestation nicht von sich aus in Auftrag geben. In der Regel ist zuerst die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich.
2. Ladelösung bestimmen
In Einstellhallen empfiehlt sich eine Grundinstallation für alle oder zumindest für mehrere Parkplätze. Dabei werden die Parkplätze mit Flachbandkabeln erschlossen. Bei Bedarf lässt sich dann pro Parkplatz rasch und günstig eine Ladestation installieren. Teil dieser Lösung ist auch das bereits erwähnte Lastmanagementsystem.
3. Abrechnung klären
Egal, ob Sie Stockwerkeigentümerin oder Mieter sind: Klären Sie vor der Installation der Ladelösung, wie die Ladevorgänge verursachergerecht abgerechnet werden. Einzelne Ladestationen werden oft durch einen separaten Anschluss mit dem Stromzähler der jeweiligen Wohnung verbunden. So läuft der Stromverbrauch einfach über die reguläre Stromrechnung. Bei einer gemeinsamen Erschliessung der Ladestationen hingegen werden die Energiebezüge häufig durch einen Dienstleister abgerechnet.
4. Installateur beauftragen
Wählen Sie einen Elektroinstallateur, der über Erfahrung mit der Elektromobilität verfügt. Er weiss nicht nur, welche technischen Voraussetzungen es abzuklären gilt, sondern kann Sie auch in administrativen Belangen beraten.
5. Bewilligung der SWG einholen
Ladestationen in Grenchen müssen von der SWG bewilligt werden. Dazu reicht der beauftragte Elektroinstallateur ein Technisches Anschlussgesuch und eine Installationsanzeige ein. Sobald er die Bewilligung der SWG erhält, kann er die Ladestation montieren.