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FAQ

Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen unserer Kundinnen und Kunden: Wichtiges zu Umzügen, Preisen, Zählerablesungen und Rechnungen  – kurz und verständlich erklärt. Übrigens: Viele nützliche Infos und Funktionen finden Sie auch in unserem Online-Schalter und im Kundenportal.

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Kategorie: "Notfälle"

Publish date:
1990-01-01 01:00:00

Notfälle und Versorgungsunterbrüche

Was tun in einem Notfall?

Rufen Sie uns tagsüber auf unsere Hauptnummer an: 032 654 66 66

Ausserhalb unserer Öffnungszeiten und am Wochenende erreichen Sie unseren Pikettdienst für Strom, Erdgas und Wasser unter folgender Nummer: 032 654 66 67

Wie gehe ich bei Gasgeruch vor?

- Rauchen Sie nicht, betätigen Sie keinen elektrischen Schalter und telefonieren Sie nicht.  

- Schliessen Sie Ihren Gashahn, sofern Sie wissen, wo er sich befindet.  

- Öffnen Sie Fenster und Türen, damit Durchzug entsteht.  

- Warnen Sie alle anderen Personen im Gebäude und verlassen Sie dieses anschliessend.  

- Rufen Sie unseren 24-Stunden-Pikettdienst an: +41 32 654 66 67  

- Melden Sie auch einen schwachen Gasgeruch, den Sie zum Beispiel auf der Strasse wahrnehmen.

Wie gehe ich bei einem Wasserleitungsbruch vor?

- Tritt das Wasser im öffentlichen Raum aus, zum Beispiel in der Strasse vor Ihrem Haus: Rufen Sie unseren 24-Stunden-Pikettdienst unter +41 32 654 66 67 an. 

- Tritt das Wasser ausserhalb des Gebäudes aus, zum Beispiel in Ihrem Garten: Rufen Sie unseren Pikettdienst an. 

- Tritt das Wasser in Ihrem Gebäude aus: Schliessen Sie den Haupthahn und rufen Sie Ihren Sanitärnotfalldienst an. Informieren Sie zudem Ihre Versicherungsgesellschaft.

Wie gehe ich bei einem Stromausfall vor?

- Erkundigen Sie sich, ob der Strom auch in den Nachbarhäusern ausgefallen ist. Nach Einbruch der Dunkelheit erkennen Sie dies sofort – ansonsten fragen Sie nach.  

- Sind auch andere Häuser betroffen, liegt eine Netzstörung vor. Rufen Sie unseren 24-Stunden-Pikettdienst an: +41 32 654 66 67 

- Ist nur Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus betroffen, liegt der Fehler wahrscheinlich bei der Hausinstallation. Kontrollieren Sie die Sicherungen und Schutzschalter (FI). Falls Sie den Fehler nicht finden, rufen Sie Ihren Elektroinstallateur an. 

- Haben Sie ausstehende (nicht bezahlte) Rechnungen? In diesem Fall bitten wir Sie, unseren Kundendienst während der regulären Öffnungszeiten zu kontaktieren (+41 32 654 66 66). Es kann sein, dass eine Stromabschaltung vorgenommen wurde.

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Kategorie: "Kundenportal"

Publish date:
1990-01-01 01:00:00

Kundenportal

Wie registriere ich mich für das Kundenportal?

1. Seite «Kundenportal» anklicken 

2. «Jetzt registrieren» anklicken  

3. Ihren Nachnamen oder den Firmennamen sowie die Kundennummer eingeben: Ihre Kundennummer finden Sie auf einer Rechnung der SWG 

4. E-Mail-Adresse und gewünschtes Passwort eingeben 

Mit «Senden» die Registrierung abschliessen 

Welche Vorteile hat das Kundenportal?

Es dient Ihnen als Rechnungs- und Verbrauchsübersicht. Zudem können Sie Umzugsmeldungen, Produktwechsel etc. einfach digital erledigen. 

Weshalb funktioniert die Registrierung fürs Kundenportal nicht, wenn ich den Vornamen und den Nachnamen eingebe?

Aufgrund der Programmierung des Portals müssen Sie für die Registrierung lediglich Ihren Nachnamen und Ihre Kundennummer eingeben, jedoch nicht den Vornamen.

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Kategorie: "Umzugswesen"

Publish date:
1990-01-01 01:00:00

Umzüge

Weshalb muss ich einen Umzug der SWG melden?

Damit wir die Energiebezüge von Ihnen und Ihren Vor- oder Nachmietern korrekt abgrenzen und abrechnen können. Am besten informieren Sie uns bereits einen Monat im Voraus über Ihren Umzug, damit wir die Zähler Ihrer Wohnung rechtzeitig ablesen können. Wenn keine Meldung eintrifft, haftet die Hauseigentümerin oder der -eigentümer solidarisch mit der Mieterin oder dem Mieter. 

Wie melde ich meinen Umzug?

Besonders schnell und einfach geht das über unser Kundenportal, sofern sie bereits SWG Kunde sind. Sie können uns einen Umzug aber auch per Onlineformular melden.

Warum ist eine schriftliche Meldung nötig?

Sie stellt sicher, dass wir korrekte Angaben zu Ihrem Umzug erfassen. Mit einer schriftlichen Meldung lassen sich Missverständnisse verhindern.

Wie gehe ich vor, wenn meine gemeldeten Kundeninformationen unvollständig übernommen wurden?

Sollten Sie in Ihren Unterlagen zum Umzug einen Fehler entdecken, melden Sie uns dies bitte per E-Mail an kundendienst@swg.ch.

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Kategorie: "Zählerablesung"

Publish date:
1990-01-01 01:00:00

Zählerablesung

In welchen Fällen geben Sie für die Zählerablesung Ablesekarten ab?

Wenn unsere Zählerableserinnen und -ableser keinen Zugang zu einem Zähler erhalten, etwa weil niemand zu Hause ist, hinterlegen sie im Briefkasten eine Ablesekarte. Die Angaben dienen uns als Grundlage für eine korrekte Verrechnung.

Weshalb versenden Sie seit einiger Zeit so häufig Ablesekarten für den Gasverbrauch?

Weil die Preise am europäischen Gasmarkt derzeit stark schwanken, passen auch wir unsere Gaspreise häufiger an als früher. Für die korrekte Abrechnung müssen wir bei jeder Preisänderung die Gasverbräuche der Kundinnen und Kunden erfassen. Dazu verschicken wir Ablesekarten.

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Kategorie: "Allgemeines zu Rechnungen"

Publish date:
1990-01-01 01:00:00

Allgemeines zu unseren Rechnungen

Über welche Kanäle kann ich die Rechnungen der SWG bezahlen?

Nebst der herkömmlichen Zahlung per QR-Rechnung können Sie Ihre Energierechnung auch per eBill oder Lastschriftverfahren (LSV) begleichen.

Wie funktioniert die QR-Rechnung?

Am einfachsten bezahlen Sie die QR-Rechnung digital im E-Banking oder mit Ihrer Mobile Banking App. Scannen Sie einfach den QR-Code mit Ihrem Smartphone oder der Laptop-Kamera und lösen Sie die Zahlung aus.  

Sie können QR-Rechnungen aber auch weiterhin manuell oder am Postschalter bezahlen.

Kann ich die Rechnungen der SWG auch elektronisch empfangen?

Ja, zwei Arten von papierlosen Rechnungen stehen Ihnen zur Wahl: 

1. Rechnung per eBill: Sie erhalten unsere Rechnungen direkt in Ihr E-Banking übermittelt. Aktivieren Sie dazu bei eBill die SWG als Rechnungsstellerin. 

2. Rechnung per E-Mail: Wir senden Ihnen die Rechnungen an die gewünschte E-Mail-Adresse. Teilen Sie uns dazu mit einer E-Mail an kundendienst@swg.ch Ihre Kundennummer, die Anschrift und die E-Mail-Adresse mit, an die wir Ihre Rechnungen senden sollen.

Kann ich die Rechnungen der SWG auch mit TWINT bezahlen?

Zurzeit noch nicht. Wir sind uns aber bewusst, dass die Bezahlung mit TWINT einem Kundenwunsch entspricht. Deshalb versuchen wir, diese Zahlungsmöglichkeit mittelfristig einzuführen. Bis dahin empfehlen wir Ihnen, unsere Rechnungen bequem per eBill oder Lastschriftverfahren (LSV) zu bezahlen.

Kann ich die aktuellen Energieverbräuche und -kosten mit jenen vergangener Jahre vergleichen?

Ja, unser Kundenportal bietet Ihnen einen Überblick über aktuelle und vergangene Verbräuche sowie über Rechnungen, die bereits beglichen oder noch offen sind.

Weshalb müssen Kehrichtgebühren für Hobbyräume bezahlt werden?

Überall, wo ein Stromzähler installiert ist, muss in Grenchen eine Kehrichtgebühr entrichtet werden. Diese wird nicht von der SWG, sondern durch die Stadt Grenchen erhoben. Aus verwaltungstechnischen Gründen ist die Gebühr aber Teil Ihrer Energierechnung. Wir überweisen die Einnahmen vollumfänglich an die Stadtkasse. Falls Sie Fragen zu den Kehrrichtgebühren haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Baudirektion bzw. den Werkhof der Stadt Grenchen.

Wie häufig erhalte ich eine Energierechnung und innert welcher Frist muss ich sie bezahlen?

Bei den Grenchner Haushalten wird der Energieverbrauch mit einem Smart Meter monatlich abgerechnet. In den anderen von uns belieferten Gemeinden erfolgt die Abrechnung quartalsweise. Die Zahlungsfrist ist auf der Rechnung vermerkt.

Erheben Sie Mahngebühren, wenn ich vergesse, eine Rechnung fristgerecht zu bezahlen?

Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen erhalten Sie zuerst eine kostenlose Zahlungserinnerung. So können Sie den ausstehenden Betrag noch ohne Mahngebühren begleichen. Verstreicht auch diese Zahlungsfrist ungenutzt, folgen kostenpflichtige Mahnstufen.

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Kategorie: "Stromrechnung"

Publish date:
1990-01-01 01:00:00

Stromrechnungen

Wie unterscheidet sich die Netznutzung von der Energielieferung?

Die Stromversorgung besteht vereinfacht gesagt aus zwei Komponenten: aus dem Stromnetz, das wir instand halten, und aus der hindurch fliessenden elektrischen Energie, die wir für unsere Kundschaft einkaufen. Das Stromversorgungsgesetz schreibt vor, dass die Kosten für Netz und Energie separat verrechnet werden.

Wo sehe ich, welches Stromprodukt ich derzeit beziehe?

Ihr Stromprodukt ist auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen. Zusätzlich finden Sie es im Kundenportal unter «Strom». Dort können Sie auch ein anderes Stromprodukt bestellen.

Was versteht man unter gefördertem Strom?

Für jede Kilowattstunde Strom bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten an den Bund eine Abgabe, welche die erneuerbaren Energien fördert. Mit den Einnahmen werden zum Beispiel Windenergieanlagen oder Wasserkraftwerke finanziell unterstützt. Geförderter Strom ist also jener Strom, für den die Produzenten eine Vergütung bekommen. lm Gegenzug erhält die Schweizer Bevölkerung mehr Strom aus erneuerbaren Energien.

Weshalb müssen erneuerbare Energien gefördert werden?

Bei Produktionsanlagen für erneuerbaren Strom können die Produktionskosten höher ausfallen als der Preis, den die Produzenten beim Stromverkauf erzielen. Ohne eine Vergütung des Bundes wäre der Anreiz klein, weitere solche Kraftwerke zu bauen.

Wann gilt der Hochtarif und wann der Niedertarif?

Der Hochtarif (Tag) gilt bei uns von 7.00 bis 21.00 Uhr, der Niedertarif (Nacht) von 21.00 bis 7.00 Uhr.

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Kategorie: "Gasrechnung"

Publish date:
1990-01-01 01:00:00

Gasrechnung

Weshalb muss ich beim Gas auch im Sommer Leistungsgebühren entrichten, wenn ich kein Gas beziehe?

Mit dieser fixen monatlichen Gebühr decken wir einen Teil unserer Kosten für die Administration (Zähler, Ablesung, Verrechnung, Eichung, Unterhalt etc.).

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Kategorie: "Preisentwicklung beim Strom"

Publish date:
1990-01-01 01:00:00

Preisentwicklung beim Strom

Wie kommt der Strompreis zustande?

Bei der Preisbildung spielen viele Faktoren eine Rolle. Schauen Sie sich das Erklärvideo des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) an.

Welche Faktoren beeinflussen den Strompreis?

Die Energietarife hängen vor allem von fünf Einflussfaktoren ab: 

1. Gaspreise: Die Kosten für Gas haben direkten Einfluss auf die Handelspreise für Strom. Denn ein erheblicher Teil des in Europa erzeugten Stroms stammt aus Gaskraftwerken. Wenn die Betreiber dieser Anlagen höhere Kosten für das eingesetzte Gas tragen müssen, steigen die Produktionskosten, was wiederum zu höheren Strompreisen führt. 

2. Wetter: Die Niederschlagsmengen beeinflussen die Wasserstände in Flüssen und Stauseen und somit die Menge an Strom, der aus Wasserkraft erzeugt wird. Bei anhaltend geringen Regen- und Schneefällen wird das Angebot an Strom knapp, was zu steigenden Handelspreisen führt. 

3. Französische Kernkraftwerke: Diese spielen eine entscheidende Rolle in der Energieversorgung Westeuropas. Wenn viele dieser Kernkraftwerke aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Problemen ausser Betrieb sind, führt dies zu einem Mangel an Strom und steigenden Handelspreisen. 

4. CO2-Preis: Die Preise für europäische CO2-Zertifikate sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Dies führt zu höheren Produktionskosten für Strom, der aus fossilen Quellen erzeugt wird. 

5. Konjunktur: Die wirtschaftliche Lage hat einen direkten Einfluss auf die Nachfrage nach Strom. Wenn sich die Konjunktur verschlechtert, führt dies in der Regel zu niedrigeren Handelspreisen.

Warum sind die Strompreis von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?

Das liegt an den lokalen Unterschieden sowohl bei den Energietarifen als auch bei den Netznutzungstarifen: 

- Energietarife: Sie hängen vor allem davon ab, ob die Energieversorger ihren Strom am Markt beschaffen oder zum grossen Teil selbst produzieren (eigene Kraftwerke bzw. Beteiligung an Kraftwerken). Kaufen sie den Strom am Markt ein, wirken sich die Handelspreise viel stärker auf ihre Energietarife aus – je nach Marktsituation positiv oder negativ. Dadurch ergeben sich auch grössere Schwankungen bei den Tarifen. Die Energieversorger haben zudem unterschiedliche Beschaffungsstrategien, was die Energietarife ebenfalls beeinflusst. Hier wirkt sich etwa aus, in wie vielen Tranchen (Teilmengen) und zu welchen Zeitpunkten der benötigte Strom beschafft wird. 

- Netznutzungstarife: Sie basieren auf den Kosten, die beim Stromnetz entstehen. Diese Kosten fallen von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich aus. Sie hängen etwa von der Dichte des Verteilnetzes und den getätigten Investitionen ab.

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Kategorie: "Wasser"

Publish date:
1990-01-01 01:00:00

Wasser

Welche Wasserhärte hat das Trinkwasser in Grenchen?

Beim Grenchner Wasser liegt die Wasserhärte zwischen 18 und 28 °fH. Es gilt damit als mittelhart bis ziemlich hart. Deshalb empfiehlt sich, Geräte wie zum Beispiel den Wasserkocher öfters zu entkalken.

Was kann der Grund sein, wenn der persönliche Wasserverbrauch plötzlich deutlich höher ausfällt?

Mögliche Ursachen können etwa defekte Installationen, Armaturen oder Geräte (feuchte Leitung, tropfender Wasserhahn, defekte Toilettenspülung) sein. Prüfen Sie dies selbst oder beauftragen Sie eine Installationsfirma.

Sollten wir in der Schweiz Wasser sparen?

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Deshalb sollten wir bewusst damit umgehen und es nicht verschwenden. Gezielte Sparmassnahmen sind beim Wasser aber in der Regel nicht nötig, weil die Schweiz über genügend Wasser verfügt. Allerdings muss jeder Liter Trinkwasser gepumpt und das Warmwasser aufgeheizt werden. Durch einen geringeren Verbrauch lässt sich also Energie einsparen.

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