Elektromobilität
Wir engagieren uns für eine klimafreundliche Mobilität. Deshalb betreiben wir mehrere öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Grenchen – alle an das Swisscharge-Ladenetz angebunden. Hier laden Sie ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Energien. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den nötigen Schritten für eine private Ladestation.
Kategorie: "Stromrechnung"
So kommen Sie zu Ihrer Ladestation
Zustimmung einholen
Als Mieterin oder Mieter müssen Sie die Zustimmung des Vermieters oder der Verwaltung einholen und die Rahmenbedingungen für die Installation der Ladestation klären – vor allem bezüglich Aufteilung der Kosten. Bei Stockwerkeigentum ist in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich.
Ladelösung bestimmen
Eine Haushaltssteckdose eignet sich nicht zum täglichen Laden Ihres Elektroautos. Die optimale Lösung, um Ihr E-Auto sicher, schnell und bequem zu laden, ist eine fest montierte Ladestation. In Einstellhallen empfiehlt sich eine Grundinstallation für alle oder zumindest für mehrere Parkplätze. Dabei werden die Parkplätze mit Flachbandkabeln erschlossen. Bei Bedarf lässt sich dann pro Parkplatz rasch und günstig eine Ladestation installieren. Eine solche Lösung umfasst meist auch ein Lastmanagementsystem, das eine Überlastung der Elektroinfrastruktur des Gebäudes vermeidet.
Abrechnung klären
Egal, ob Sie Stockwerkeigentümerin oder Mieter sind: Klären Sie vor der Installation der Ladelösung, wie die Ladevorgänge verursachergerecht abgerechnet werden. Einzelne Ladestationen werden oft durch einen separaten Anschluss mit dem Stromzähler der jeweiligen Wohnung verbunden. So läuft der Stromverbrauch einfach über die reguläre Stromrechnung. Bei einer gemeinsamen Erschliessung der Ladestationen hingegen werden die Energiebezüge häufig durch einen Dienstleister abgerechnet.
Installateur beauftragen
Wählen Sie einen Elektroinstallateur, der über Erfahrung mit der Elektromobilität verfügt. Er weiss nicht nur, welche technischen Voraussetzungen es abzuklären gilt, sondern kann Sie auch in administrativen Belangen beraten.
Bewilligung der SWG einholen
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Grenchen müssen von uns bewilligt werden. Dazu reicht der beauftragte Elektroinstallateur unserer Installationskontrolle ein Technisches Anschlussgesuch (TAG) und eine Installationsanzeige (IA) ein. Möchten Sie anstelle einer fest montierten Ladestation eine mobile Ladestation nutzen? Auch diese müssen Sie uns melden.
Mobile Ladestation anmelden?
Melden Sie jede Installation auch die von Mobilen Ladestationen bei uns an.
Technische Angaben gesucht?
Bitte beachten Sie das Beiblatt zum TAG für Ladestationen.



Öffentliche Ladestationen in Grenchen
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie rund um Ihre private Ladestation in Grenchen für Elektrofahrzeuge und zu ihrer Installation.
